Beispiele

Leider ist es nach der Gesetzgebung nicht erlaubt im Internet mit Vorher-Nachher-Bildern zu werben. Einerseits wird dadurch eine übertriebene und irreführende Werbung unterbunden, auf der anderen Seite ist die echte, ehrliche Aufklärung erschwert. Die meisten europäischen Staaten haben damit kein Problem zum Nachteil der deutschen plastischen Chirurgen. Bilder vor- und nachher können Sie jedoch in der Praxis einsehen, was auch rechtlich im Rahmen der Aufklärung kein Problem darstellt.

Folgend können Sie einige neutrale Bilder wie „schöne und gezeichnete Augen“ sehen, um ein Gefühl dafür zu bekommen und um für sich eine eventuell mögliche Indikation zu prüfen. Denn viele stellen sich die Frage „Bin ich überhaupt ein Kandidat für eine Augenlidstraffung?“ 
Natürlich beantworten wir diese Frage auch gerne mit Ihnen gemeinsam in einem persönlichen Beratungsgespräch.