LAUREA AGB

AGB Deutschland | AGB Österreich


AGB Deutschland - ästhetische Medizin

Der Behandlungsvertrag zwischen Patient/in und Klinik LAUREA kommt unter folgenden Voraussetzungen (1 - 7) zustande. Die AGB gilt durch Unterschrift des Behandlungsvertrags als anerkannt:

1) Individuelle Beratung durch einen Klinikarzt oder einen erfahrenen und geschulten Partner-Arzt der Klinik. Das Honorar hierfür beträgt Euro 50. Damit sind normale postoperative Behandlungen (z.B. Fäden ziehen) ebenfalls abgegolten.

2) Methode und Umfang entscheiden Patient/in und Operateur vor dem Eingriff. Mit der Unterschrift unter die dokumentierte Patientenaufklärung erteilt Patient/in dem Arzt die Operationserlaubnis und bestätigt die lückenlose Aufklärung über alle Risiken.

3) Der präoperative internistische Untersuchungs-Befund ist in Tschechien gesetzlich vorgeschrieben. Den Umfang bestimmt der beratende Arzt. Die Ergebnisse dürfen nicht älter als 21 Tage sein und müssen spätestens 7 Tage vor der OP in der Klinik vorliegen (Fax genügt).

4) Patient/in versichert Operabilität. Wird Nichtoperabilität erst in der Klinik festgestellt, werden 80 % der OP- und sonstige entstandene Kosten gegenüber Dritten (Arzt, Unterbringung etc.) in Rechnung gestellt.

5) Die verbindliche Terminzusicherung erfolgt, sobald 50 % der im unverbindlichen Kostenvoranschlag des beratenden Arztes genannten Summe auf Konto 8982041 bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), BLZ 60050101 eingegangen sind. Die Überweisungskosten trägt Patient/in. Von der Klinik vermittelte Transferkosten sind im Voraus zu 100 % zu begleichen.

6) Die Restzahlung erfolgt vor OP in der Klinik. Bar in Euro, USD oder mit EC-, Visa- oder Eurocard. Die Kosten für Kartenzahlung ( 2-4 %) werden Patient/in berechnet. Aus Leistungsdifferenzen resultierende Abweichungen werden beim Verlassen der Klinik abgerechnet, bis dahin bleiben Zahlungsmittel gegen Bestätigung im Tresor.

7) Die Berechnung erfolgt nach der zum OP-Termin gültigen Preisliste. Mehrkosten bis zu 15 % gegenüber dem Kostenvoranschlag sind bei gleichem Leistungsspektrum möglich (Variable: Narkose, Aufenthalt etc.)

Stornierung
Bei Rücktritt von vereinbarten Terminen erhebt die Klinik folgende Stornogebühren:
> Bis 30 Tage vor bestätigtem Termin 10 %
> Bis 14 Tage vor bestätigtem Termin 30 %
> Bei späterer Absage oder unentschuldigtem Fernbleiben 80 %
> Bei Rücktritt von ganzer oder Teilen der vereinbarten Behandlung ohne medizinische Begründung 80 %

Rückerstattung der Anzahlung erfolgt vollständig in unverschuldeten Fällen (Krankheit, Unfall, Todesfall In der Familie) gegen Beleg von Arzt oder Behörde.

Garantie
Bei objektiv unbefriedigendem ästhetischem Ergebnis versichert die Klinik kostenlose OP-Korrektur einschließlich Narkose bis zu 12 Monaten nach der Behandlung. Reise- und Aufenthaltskosten trägt Patient/in. Die kostenlosen Reoperationen beziehen sich nicht an die Komplikationen, die der Patient mit Unterschrift der - Dokumentierten Patientenerklärung - zur Kenntnis nahm.

Voraussetzung
Vorstellung in der Klinik oder im LAUREA Zentrum Leonberg. Reoperation durch klinikfremden Arzt ausgeschlossen.

Sonstiges
Bei Korrekturen vorausgegangener Operationen an einer anderen Klinik können je nach Problematik, die sich auch intraoperativ ergeben, können die Kosten 10 - 50 % über den Angaben in der gültigen Preisliste liegen.

Vertragsgrundlage ist das Tschechische Handelsgesetz. Gerichtsstand ist Brünn/Brno, Tschechische Republik.

Strittige Fälle, die sich aus Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit des Vertrags sowie aus gegenseitigen Ansprüchen ergeben, werden durch Verhandlungen der Vertragsparteien gelöst. Ist keine Einigung erreichbar, wird der Streit endgültig und für beide Seiten verbindlich im Schiedsgerichtsverfahren nach dem Gesetz Nr. 216 / 1994 Gbl. entschieden. Schiedsrichter ist ein von der Klinik aus der Liste der Tschechischen Anwaltskammer gewählter, sachkompetenter Jurist, der keinerlei Interesse beider Parteien vertritt. Das Schiedsgerichtsverfahren wird schriftlich in deutscher und tschechischer Sprache geführt. Die Kosten trägt die unterlegene Partei. Bei Teilerfolg tragen die Parteien die Kosten nach dem Prozentsatz des Erfolgs. Schiedsverfahrensstand ist Brünn / Brno , Tschechische Republik.

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AGB Österreich - ästhetische Medizin

Der Behandlungsvertrag zwischen Patient/in und Klinik LAUREA kommt unter folgenden Voraussetzungen (1 - 7) zustande. Die AGB gilt durch Unterschrift des Behandlungsvertrags auf der Rückseite als anerkannt:

1) Individuelle Beratung durch einen Klinikarzt oder einen erfahrenen und geschulten Partner-Arzt der Klinik. Das Honorar hierfür beträgt Euro 50. Damit sind normale postoperative Behandlungen (z.B. Fäden ziehen) ebenfalls abgegolten.

2) Methode und Umfang entscheiden Patient/in und Operateur vor dem Eingriff. Mit der Unterschrift unter die dokumentierte Patientenaufklärung erteilt Patient/in dem Arzt die Operationserlaubnis und bestätigt die lückenlose Aufklärung über alle Risiken.

3) Der präoperative internistische Untersuchungs-Befund ist in Tschechien gesetzlich vorgeschrieben. Den Umfang bestimmt der beratende Arzt. Die Ergebnisse dürfen nicht älter als 21 Tage sein und müssen spätestens 7 Tage vor der OP in der Klinik vorliegen (Fax genügt).

4) Patient/in versichert Operabilität. Wird Nichtoperabilität erst in der Klinik festgestellt, werden 80 % der OP- und sonstige entstandene Kosten gegenüber Dritten (Arzt, Unterbringung etc.) in Rechnung gestellt.

5) Die verbindliche Terminzusicherung erfolgt, sobald 50 % der im unverbindlichen Kostenvoranschlag des beratenden Arztes genannten Summe auf Konto 50562002 bei der ERSTE in Wien (BLZ 20111) eingegangen sind. Die Überweisungskosten trägt Patient/in. Von der Klinik vermittelte Transferkosten sind im Voraus zu 100 % zu begleichen.

6) Die Restzahlung erfolgt vor OP in der Klinik. Bar in Euro, USD oder mit EC-, Visa- oder Eurocard. Die Kosten für Kartenzahlung ( 2-4 %) werden Patient/in berechnet. Aus Leistungsdifferenzen resultierende Abweichungen werden beim Verlassen der Klinik abgerechnet, bis dahin bleiben Zahlungsmittel gegen Bestätigung im Tresor.

7) Die Berechnung erfolgt nach der zum OP-Termin gültigen Preisliste. Mehrkosten bis zu 15 % gegenüber dem Kostenvoranschlag sind bei gleichem Leistungsspektrum möglich (Variable: Narkose, Aufenthalt etc.)

Stornierung
Bei Rücktritt von vereinbarten Terminen erhebt die Klinik folgende Stornogebühren:
> Bis 30 Tage vor bestätigtem Termin 10 %
> Bis 14 Tage vor bestätigtem Termin 30 %
> Bei späterer Absage oder unentschuldigtem Fernbleiben 80 %
> Bei Rücktritt von ganzer oder Teilen der vereinbarten Behandlung ohne medizinische Begründung 80 %

Rückerstattung der Anzahlung erfolgt vollständig in unverschuldeten Fällen (Krankheit, Unfall, Todesfall In der Familie) gegen Beleg von Arzt oder Behörde.

Garantie
Bei objektiv unbefriedigendem ästhetischem Ergebnis versichert die Klinik kostenlose OP-Korrektur einschließlich Narkose bis zu 12 Monaten nach der Behandlung. Reise- und Aufenthaltskosten trägt Patient/in. Die kostenlosen Reoperationen beziehen sich nicht an die Komplikationen, die der Patient mit Unterschrift der - Dokumentierten Patientenerklärung - zur Kenntnis nahm.

Voraussetzung
Vorstellung in der Klinik oder im LAUREA Zentrum Leonberg. Reoperation durch klinikfremden Arzt ausgeschlossen.

Sonstiges
Bei Korrekturen vorausgegangener Operationen an einer anderen Klinik können je nach Problematik, die sich auch intraoperativ ergeben, können die Kosten 10 - 50 % über den Angaben in der gültigen Preisliste liegen.

Vertragsgrundlage ist das Tschechische Handelsgesetz. Gerichtsstand ist Brünn/Brno, Tschechische Republik.

Strittige Fälle, die sich aus Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit des Vertrags sowie aus gegenseitigen Ansprüchen ergeben, werden durch Verhandlungen der Vertragsparteien gelöst. Ist keine Einigung erreichbar, wird der Streit endgültig und für beide Seiten verbindlich im Schiedsgerichtsverfahren nach dem Gesetz Nr. 216 / 1994 Gbl. entschieden. Schiedsrichter ist ein von der Klinik aus der Liste der Tschechischen Anwaltskammer gewählter, sachkompetenter Jurist, der keinerlei Interesse beider Parteien vertritt. Das Schieds-gerichtsverfahren wird schriftlich in deutscher und tschechischer Sprache geführt. Die Kosten trägt die unterlegene Partei. Bei Teilerfolg tragen die Parteien die Kosten nach dem Prozentsatz des Erfolgs. Schiedsverfahrensstand ist Brünn / Brno , Tschechische Republik.

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